BFH zur Verlustverrechnungsbeschränkung nach § 15 Abs. 4 EStG DATEV

Der BFH hat zur Abgrenzung zwischen Einkünften aus § 13 EStG zu solchen aus § 15 EStG im Rahmen einer körperschaftsteuerrechtlichen Organschaft entschieden (Az. XI R 33/20).