Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2024 die neuen Abgrenzungsmerkmale bekanntgegeben (Az. IV A 8 – S-1450 / 19 / 10001 :003).
Das BMF hat für die Einordnung in Größenklassen gem. § 3 BpO 2000 ab 01.01.2024 die neuen Abgrenzungsmerkmale bekanntgegeben (Az. IV A 8 – S-1450 / 19 / 10001 :003).