Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG veröffentlicht (Az. III C 2 – S-7358 / 19 / 10001 :007).
Das BMF hat die Nichtbeanstandungsregelung für einen unberechtigten Steuerausweis nach § 14c UStG veröffentlicht (Az. III C 2 – S-7358 / 19 / 10001 :007).