Halter eines unangeleinten Chihuahuas haftet für den Sturz einer schwangeren Frau

Das OLG Nürnberg verurteilte den Halter eines Chihuahua zu Schadensersatz. Der Hund war in einem öffentlichen Park unangeleint auf die zum damaligen Zeitpunkt hochschwangere Klägerin zugerannt, die daraufhin stürzte und sich einen Bruch am Oberarm zuzog (Az. 13 U 1961/24).