Wir betreuen Influencer und Content Creator europaweit und kennen uns mit den meisten Social-Media-Kanälen bestens aus.
Als Influencer sind Sie mit den verschiedensten steuerlichen Fragestellungen konfrontiert.
So müssen Sie stets zutreffend beurteilen, welche Leistungen Sie an welchen Leistungsempfänger erbringen, um sicherstellen, dass Sie Ihren umsatzsteuerlichen Pflichten ordnungsgemäß nachkommen. In Bezug auf elektronisch erbrachte Dienstleistungen ist das auf Grund umsatzsteuerlicher Sonderregelungen nicht immer einfach und die steuerliche Würdigung kann für jede Plattform und jede erbrachte Leistung unterschiedlich ausfallen.
Die gleiche Problematik zeigt sich in Bezug auf Geschenke, welche Sie von Zuschauern über die jeweiligen Portale/Apps erhalten, sowie die damit zusammenhängende Auszahlung von Guthaben.
Auch ertragsneuerlich stehen Sie als Influencer, insbesondere im Zusammenhang mit der Erbringung von Werbeleistungen sowie der Überlassung von Produkten durch Werbepartner, vor dem Problem der steuerlichen Würdigung und Bewertung des jeweiligen Geschäftsvorfalls.
Wir übernehmen für Sie alle steuerlichen und buchhalterischen Aufgaben, sodass Sie sich voll auf Ihre Tätigkeit als Influencer konzentrieren können.
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Aktuell betreuen wir Mandanten auf den folgenden Kanälen:
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