Vorsteuerabzug und unentgeltliche Wertabgabe – Änderung des Nutzungsverhältnisses zwischen unternehmerischem Bereich und nichtwirtschaftlicher Tätigkeit i. e. S.

Das BMF gibt die bisherige Verwaltungsauffassung auf, wonach bei einer Nutzungsänderung zugunsten nichtwirtschaftlicher Tätigkeiten i. e. S. eine unentgeltliche Wertabgabe zu prüfen war, und stellt klar, dass stattdessen regelmäßig eine Vorsteuerberichtigung nach § 15a UStG maßgeblich ist. Der UStAE vom 01.10.2010 wird daher geändert (Az. III C 2 – S 7316/00022/007/023).