BFH zum Vorruhestandsmodell: Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Für Aufwendungen im Zusammenhang mit einem Vorruhestandsmodell kann die Bildung einer Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten in Betracht kommen. So entschied der BFH in einem „Zwischenurteil“ (Az. IV R 11/24).