Der Rat der EU hat am 30.03.2026 die Verordnung über die Einrichtung eines EU-Talentpools angenommen. Als unionsweite Mangelberufe laut Anhang der Verordnung gelten u. a. Wirtschaftsprüfer, Softwareentwickler, Bauingenieure oder Fachärzte.
Der Rat der EU hat am 30.03.2026 die Verordnung über die Einrichtung eines EU-Talentpools angenommen. Als unionsweite Mangelberufe laut Anhang der Verordnung gelten u. a. Wirtschaftsprüfer, Softwareentwickler, Bauingenieure oder Fachärzte.