Das VG Koblenz wies die Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes ab und bestätigte die tierschutzrechtliche Anordnung zur drastischen Reduzierung ihres Hundebestands von 61 auf maximal fünf Tiere (Az. 3 K 498/25.KO).
Das VG Koblenz wies die Klage der Betreiberin eines Gnadenhofes ab und bestätigte die tierschutzrechtliche Anordnung zur drastischen Reduzierung ihres Hundebestands von 61 auf maximal fünf Tiere (Az. 3 K 498/25.KO).