Der Bundestag hat am 23.04.2026 in 2./3. Lesung den Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Durchführung einer Verordnung der Europäischen Union zum Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen sowie zur Durchsetzung von Diskriminierungsverboten der Europäischen Union“ (BT-Drs. 21/3484) auf Empfehlung des Ausschusses für Wirtschaft und Energie (BT-Drs. 21/5527) in unveränderter Fassung angenommen.

