Werbevertrag eines Fußballers führt nicht automatisch zu Gewerbeeinkünften

Das FG Düsseldorf hatte sich mit der Frage zu befassen, ob die Einkünfte eines jungen Profi-Fußballspielers aus einem Ausrüstungs- und Werbevertrag mit einem Sportartikelhersteller im Streitjahr 2021 als gewerbliche Einkünfte zu qualifizieren waren (Az. 10 K 48/25 E,G).