Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtunternehmen nicht berechtigt war, den Reisevermittlervertrag mit dem Dienstleister einer Finanzgruppe zu kündigen (Az. VI-6 U 5/24 [Kart].
Das OLG Düsseldorf hat entschieden, dass ein Kreuzfahrtunternehmen nicht berechtigt war, den Reisevermittlervertrag mit dem Dienstleister einer Finanzgruppe zu kündigen (Az. VI-6 U 5/24 [Kart].