Rechtliches Gehör: Kranke Anwältin legt AU vor – Gericht darf nicht verhandeln

Legt eine Prozessvertreterin bzw. ein Prozessvertreter eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) vor, so reicht dies in der Regel für eine Terminsverlegung aus, so das OVG Mecklenburg-Vorpommern (Az. 4 LZ 349/25 OVG). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.