Das VG Sigmaringen hat die Klage einer pensionierten Oberstudienrätin auf Anerkennung ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an einer Universität als ruhegehaltsfähige Dienstzeit abgewiesen (Az. 9 K 1480/25).
Das VG Sigmaringen hat die Klage einer pensionierten Oberstudienrätin auf Anerkennung ihrer langjährigen Lehrtätigkeit an einer Universität als ruhegehaltsfähige Dienstzeit abgewiesen (Az. 9 K 1480/25).