Das VG Koblenz entschied, dass Ehegatten für getrennt auf sie jeweils als Hauptwohnsitz angemeldete Wohnungen jeweils einen eigenen Rundfunkbeitrag zahlen müssen, auch wenn sie gemeinsam einen Haushalt führen und beide Häuser gemeinsam nutzen (Az. 5 K 1369/25.KO).

