Diagnosen in WhatsApp-Chat geteilt – Ärztin muss ihrem Kollegen Schadensersatz zahlen

Verbreitet eine Ärztin in einer WhatsApp-Gruppe in einem Krankenhaus Gesundheitsdaten eines Kollegen, muss sie diesem Schadensersatz zahlen. Dies entschied das ArbG Siegburg (Az. 1 Ca 1741/25).