Union: Ermäßigte Umsatzsteuer in Restaurants soll bleiben DATEV

Der Verzehr von Speisen in Restaurants soll dauerhaft mit dem ermäßigten Umsatzsteuersatz von sieben Prozent besteuert werden. Dieses Ziel verfolgt der von der CDU/CSU-Fraktion im Bundestag eingebrachte Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Umsatzsteuergesetzes (BT-Drs. 20/5810).