Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es sorgt für steuerliche Vereinfachungen für ein flexibles, grenzüberschreitendes Arbeiten.
Das Großherzogtum Luxemburg und die Bundesrepublik Deutschland haben ein Änderungsprotokoll zum Doppelbesteuerungsabkommen abgeschlossen. Es sorgt für steuerliche Vereinfachungen für ein flexibles, grenzüberschreitendes Arbeiten.