Der BFH nahm Stellung zur Abziehbarkeit von Betriebsausgaben bei Überlassung von Ferienwohnungen durch einen Lohnsteuerhilfeverein an seine selbstständigen Beratungsstellenleiter (Az. XI R 37/20).
Der BFH nahm Stellung zur Abziehbarkeit von Betriebsausgaben bei Überlassung von Ferienwohnungen durch einen Lohnsteuerhilfeverein an seine selbstständigen Beratungsstellenleiter (Az. XI R 37/20).