Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren dürfen veröffentlicht werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 44/22 u. a.).
Rückrufbescheide im Zusammenhang mit möglicherweise unzulässigen Abschalteinrichtungen bei Dieselmotoren dürfen veröffentlicht werden. So entschied das VG Schleswig-Holstein (Az. 10 A 44/22 u. a.).