Das FG Düsseldorf hatte sich mit den Einzelaufzeichnungspflichten von Einnahmen-Überschuss-Rechnern auseinanderzusetzen (Az. 5 V 1048/23).
Das FG Düsseldorf hatte sich mit den Einzelaufzeichnungspflichten von Einnahmen-Überschuss-Rechnern auseinanderzusetzen (Az. 5 V 1048/23).