Am 01.03.2024 treten lt. BMWK weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt.
Am 01.03.2024 treten lt. BMWK weitere Regelungen des neuen Gesetzes und der Verordnung zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung in Kraft. Unter anderem wird eine Anerkennungspartnerschaft eingeführt.