Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 B 6.24). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.
Wer als Anwältin einen falschen Schriftsatz per beA ans Gericht schickt, kann sich nicht auf den Fehler der sonst zuverlässigen Angestellten berufen. Dies entschied das BVerwG (Az. 6 B 6.24). Auf diesen Beschluss weist die BRAK hin.