Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird?Hierzu hat das OLG Oldenburg entschieden (Az. 14 U 49/24).
Haften das Schwimmbad und die Hersteller einer Wasserrutsche für gesundheitliche Schäden, wenn die Rutsche entgegen der Nutzungshinweise falsch verwendet wird?Hierzu hat das OLG Oldenburg entschieden (Az. 14 U 49/24).