Der BFH hat im Urteilsfall zur Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr entschieden (Az. IV R 21/22).
Der BFH hat im Urteilsfall zur Gewerbesteuer-Anrechnung bei Personengesellschaft mit abweichendem Wirtschaftsjahr entschieden (Az. IV R 21/22).