Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen („SLAPP-Verfahren“) umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 20.06.2025 veröffentlicht hat.
Gerichte sollen bessere Möglichkeiten erhalten, mit sog. Einschüchterungsklagen („SLAPP-Verfahren“) umzugehen. Das sieht ein Gesetzentwurf vor, den das BMJV am 20.06.2025 veröffentlicht hat.