OLG bejaht Befangenheit nach Versand eines Urteilsentwurfs

Ein versehentlich versandter bereits unterzeichneter Urteilsentwurf mit einem voll formulierten Tenor kann aus Sicht einer Partei berechtigten Zweifel an der Unvoreingenommenheit einer Richterin erwecken. Das OLG Frankfurt gab mit dieser Begründung einem Ablehnungsgesuch statt, wie die BRAK berichtet (Az. 9 W 13/25).