Das VG Göttingen hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz überwiegend abgelehnt, mit dem sich ein Autofahrer gegen seine Heranziehung für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr gewendet hatte (Az. 3 B 674/25).
Das VG Göttingen hat einen Antrag auf vorläufigen Rechtsschutz überwiegend abgelehnt, mit dem sich ein Autofahrer gegen seine Heranziehung für einen Einsatz der Freiwilligen Feuerwehr gewendet hatte (Az. 3 B 674/25).