Anwaltsberuf: Zulassung bleibt 17 Jahre nach Versicherungsbetrug versagt

Der BGH hat einem ehemaligen Anwalt versagt, 17 Jahre nach einer Verurteilung wegen bandenmäßigen Versicherungsbetrugs, erneut die Zulassung als Anwalt zu erhalten. Er sei auch heute noch gem. § 7 Satz 1 Nr. 5 BRAO dieses Berufes unwürdig (Az. AnwZ (Brfg) 28/25). Auf diese Entscheidung weist die BRAK hin.