Versicherung muss nicht für Schäden zahlen, die bei der Renovierung eines Burghotels entstanden sind

Das OLG Nürnberg hat in der Berufungsinstanz die Klage des Eigentümers eines in einer historischen Burg untergebrachten Hotels gegen den Gebäudeversicherer wegen eines Wasserschadens abgewiesen (Az. 8 U 9/25).