Der BFH hat u. a. zu der Frage Stellung genommen, ob sich die Mitvermietung einer Betriebsvorrichtung bereits dann als zwingend notwendiger Teil einer wirtschaftlich sinnvoll gestalteten Verwaltung und Nutzung eigenen Grundbesitzes erweist, wenn die Betriebsvorrichtung fest mit dem Gebäude verbunden ist (Az. IV R 31/23).

