Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2025 überarbeitet (Az. IV C 3 – S 2285/00019/007/068).
Das BMF hat die Ländergruppeneinteilung zur Berücksichtigung ausländischer Verhältnisse ab 1. Januar 2025 überarbeitet (Az. IV C 3 – S 2285/00019/007/068).