Das SG Stuttgart entschied zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit betreffend die Tätigkeit als „Abfallberater“ in einem Entsorgungsbetrieb (Az. S 20 BA 3556/20).
Das SG Stuttgart entschied zur Abgrenzung einer abhängigen Beschäftigung von einer selbstständigen Tätigkeit betreffend die Tätigkeit als „Abfallberater“ in einem Entsorgungsbetrieb (Az. S 20 BA 3556/20).