Die BRAK sieht erheblichen Anpassungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.
Die BRAK sieht erheblichen Anpassungsbedarf beim Gesetzentwurf zur Änderung des Gerichtsverfassungsgesetzes und zur Vererblichkeit von Persönlichkeitsrechtsverletzungen.