Anwälte dürfen den Versand von Schriftsätzen per beA an Referendare delegieren – aber nur, wenn sie selbst das Dokument elektronisch signiert haben. Auf diese Entscheidung des OLG München weist die BRAK hin (Az. 7 U 681/26).
Anwälte dürfen den Versand von Schriftsätzen per beA an Referendare delegieren – aber nur, wenn sie selbst das Dokument elektronisch signiert haben. Auf diese Entscheidung des OLG München weist die BRAK hin (Az. 7 U 681/26).