Ansprüche einer kreditgebenden Bank werden nicht vom Anwendungsbereich eines Kapitalanleger-Musterverfahrens erfasst

Der BGH hat über die Wirksamkeit eines Beschlusses entschieden, mit dem ein in erster Instanz anhängiger Zivilprozess im Hinblick auf ein im Zusammenhang mit dem sog. Wirecard-Skandal geführtes Kapitalanleger-Musterverfahren ausgesetzt worden ist (Az. III ZB 22/24).