Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können lt. BMF und BMWK ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen.
Erdgaslieferanten und Wärmeversorgungsunternehmen sowie Selbstversorger können lt. BMF und BMWK ab sofort Vorauszahlungen für die mit der Gas- und Wärmepreisbremse eingeführten Entlastungen beantragen.