„Bad Bank“ der WestLB haftet nicht für Steuerschulden aus Cum/Ex-Geschäften

Das OLG Frankfurt hat die Klage der WestLB-Nachfolgegesellschaft gegen die Erste Abwicklungsgesellschaft (sog. Bad-Bank) auf Freistellung von Steuerverbindlichkeiten aus sog. Cum/Ex-Geschäften abgewiesen (Az. 4 U 282/21).