Die BaFin hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.
Die BaFin hat ein Verbändeschreiben mit Hinweisen zur Prüfung von Wertpapierdienstleistungsunternehmen nach § 89 WpHG und den zugehörigen Regelungen der Wertpapierdienstleistungs-Prüfungsverordnung veröffentlicht. Darauf weist die WPK hin.