Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des VG Frankfurt hat der Klage eines Internetdienstanbieters gegen die Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.
Die für das Finanzdienstleistungsaufsichtsrecht zuständige 7. Kammer des VG Frankfurt hat der Klage eines Internetdienstanbieters gegen die Weisung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht stattgegeben.