Die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen ist rechtswidrig. Dies entschied das VG Frankfurt.
Die Allgemeinverfügung der BaFin bezüglich Zinsanpassungsklauseln bei Prämiensparverträgen ist rechtswidrig. Dies entschied das VG Frankfurt.