Die Klage eines Schiffsarztes auf Anerkennung einer Knieverletzung als Arbeitsunfall blieb erfolglos. Das SG Hannover hat die Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft bestätigt (Az. S 58 U 169/23).
Die Klage eines Schiffsarztes auf Anerkennung einer Knieverletzung als Arbeitsunfall blieb erfolglos. Das SG Hannover hat die Entscheidung der zuständigen Berufsgenossenschaft bestätigt (Az. S 58 U 169/23).