Beamtin muss zu viel gezahlte Dienstbezüge zurückzahlen DATEV

Kannte der Beamte den vorläufigen Charakter einer Stufenfestsetzung, hat er überzahlte Dienstbezüge zurückzuzahlen. So entschied das VG Koblenz (Az. 5 K 924/22).