Die Stadt Neuwied durfte dem Eigentümer eines Grundstücks, über das teilweise ein Bürgersteig führt, aufgeben, einen hierauf angelegten Zaun zu entfernen. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 335/22).
Die Stadt Neuwied durfte dem Eigentümer eines Grundstücks, über das teilweise ein Bürgersteig führt, aufgeben, einen hierauf angelegten Zaun zu entfernen. So entschied das VG Koblenz (Az. 1 K 335/22).