Der BFH hatte bzgl. der Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung u. a. zu entscheiden, ob Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig sind (Az. IX R 33/22).
Der BFH hatte bzgl. der Aktivierung von Ansprüchen aus einer Rückbauverpflichtung u. a. zu entscheiden, ob Ansprüche anlässlich der Beendigung eines Mietverhältnisses aktivierungspflichtig sind (Az. IX R 33/22).