BFH: Behindertengerechter Gartenumbau keine außergewöhnliche Belastung DATEV

Der BFH entschied, dass Aufwendungen für einen behindertengerechten Umbau des zum selbst bewohnten Einfamilienhaus gehörenden Gartens keine außergewöhnlichen Belastungen sind (Az. VI R 25/20).