Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte unterfällt (Az. IX R 22/21).
Der BFH hat dazu Stellung genommen, ob ein zuvor der Vermietung dienendes sog. Mobilheim als transportable Wohneinheit dem Anwendungsbereich der privaten Veräußerungsgeschäfte unterfällt (Az. IX R 22/21).