Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbvorgangs voraussetzt (Az. II R 16/23).
Der BFH hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob die Anwendung des § 16 Abs. 2 GrEStG die Steuerbarkeit des ersten Erwerbvorgangs voraussetzt (Az. II R 16/23).