Der BFH hatte zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gem. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist (Az. VIII R 9/21).
Der BFH hatte zu klären, ob eine Aufwandsentschädigung für die Aufsichtsratstätigkeit bei einer GmbH, die zum Teil hoheitliche Aufgaben erfüllt, gem. § 3 Nr. 26a EStG steuerfrei ist (Az. VIII R 9/21).