Der BFH hat zur Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen und zur Einheitlichkeit der Leistung Stellung genommen (Az. V R 4/22).
Der BFH hat zur Umsatzsteuerpflicht bei Schiffsmaklerprovisionen und zur Einheitlichkeit der Leistung Stellung genommen (Az. V R 4/22).